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   RG, 10.08.1889 - Rep. IV. 86/89   

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https://dejure.org/1889,19
RG, 10.08.1889 - Rep. IV. 86/89 (https://dejure.org/1889,19)
RG, Entscheidung vom 10.08.1889 - Rep. IV. 86/89 (https://dejure.org/1889,19)
RG, Entscheidung vom 10. August 1889 - Rep. IV. 86/89 (https://dejure.org/1889,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Schuldner, welcher im Zwangsvollstreckungsverfahren keinen Widerspruch gegen eine Strafandrohung gemäß §. 774 C.P.O. erhoben hat, bei seiner Beschwerde gegen die Einziehung der Strafe die Unzulässigkeit der Art der Zwangsvollstreckung geltend machen? 2. Ist ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 24, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 19.08.2009 - 1 B 364/09

    Dinglicher Arrest; Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund

    Eine verschlechterte Vollstreckungsprognose liegt vor, wenn die bisher bestehende Chance, den Anordnungsanspruch nach seiner Titulierung im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen durch die bevorstehende Vermögensentwicklung des Schuldner wesentlich erschwert wird (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1975, WM 1975, 641; FG Hamburg, Urt. v. 6.9.1999 - IV 86/89 -, zitiert nach juris).
  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Die Statthaftigkeit ergibt sich daraus, daß hier durch den angefochtenen Beschluß eine Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen ist (§ 793 ZPO ): Die auf den Antrag der Klägerin vom Landgericht erlassene Zwangsmittel-Androhung ist eine Entscheidung (RGZ - Vereinigte Zivilsenate - 42, 419/420); der Erlaß der Zwangsmittel-Androhung enthält bereits den (durch den Antrag der Klägerin eingeleiteten) Beginn der Zwangsvollstreckung, nämlich eine sich gegen den Schuldner richtende, die Ausführung des im Erkenntnisverfahren vorangegangenen Urteils bezweckende Maßregel, welche demnach dem Zwangsvollstreckungsverfahren angehört (RGZ 42, 419/420 f; RGZ 24, 378/380; OLG Hamm NJW-RR 1987, 765/766).
  • BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74

    Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des

    Erst wenn dieses trotz intensiven Bemühens der Antragsgegnerin um Auskunftserteilung etwa notwendige Mitteilungen ernstlich und endgültig verweigern würde, wäre noch die Frage zu prüfen, ob die Antragsgegnerin verpflichtet ist, zur Vorbereitung der Leistung der von ihr verlangten Handlung eine Klage gegen das herrschende Unternehmen anzustrengen und zu diesem Zweck Aufwendungen an Geld und Mühe zu machen (RGZ 24, 378/381 = RG JW 26, 450).
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